Bei vielen Unternehmen und Vereinen herrscht große Unsicherheit was beim Betrieb einer Facebook-Seite beachtet werden muss.Bei vielen Unternehmen und Vereinen herrscht große Unsicherheit was beim Betrieb einer Facebook-Seite beachtet werden muss.Bei vielen Unternehmen und Vereinen herrscht große Unsicherheit was beim Betrieb einer Facebook-Seite beachtet werden muss.
Relevant in Bezug auf die DSGVO beim Betrieb einer Facebook-Seite ist die Verarbeitung von Facebook Insights-Daten. Hierunter versteht man Statistiken, die von Facebook automatisiert erstellt werden und dem Betreiber der Facebook-Seite zur Verfügung stehen. Aus den Statistiken sind Informationen wie das Geschlechterverhältnis, die Altersstruktur oder die regionale Verteilung der Nutzer ersichtlich. Ebenso werden Interaktionen der Nutzer mit der Seite erfasst, wie zum Beispiel das Anklicken von Beiträgen oder die Weiterleitung auf die eigene Webpräsenz.
Der EuGH stellte in seinem Urteil vom 05.06.2018 fest, dass der Seitenbetreiber gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der Insights-Daten verantwortlich ist. Relevant ist hier Artikel 26 der DSGVO (Gemeinsame Verantwortliche). Aus dem Artikel ergeben sich für diesen Fall vorallem zwei Dinge. (1) die Notwendigkeit einer vertraglichen Grundlage sowie (2) die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen. Die vertragliche Grundlage wird von Facebook durch die Seiten-Isights-Ergänzung geschaffen, jedoch sind Sie als Seitenbetreiber für die Informationspflicht zuständig. Sie müssen deshalb auf Ihrer Facebook-Seite eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, die die Vereinbarung mit Facebook darlegt und Nutzer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert.
Fügen Sie Ihrer Facebook-Seite eine Datenschutzerklärung hinzu, welche die folgenden Punkte gemäß Artikel 13 DSGVO beinhaltet:
Fügen Sie Ihrer Facebook-Seite eine Datenschutzerklärung hinzu, in welcher Sie die Verarbeitung personenbezogener Daten darlegen.
Zuletzt aktualisiert: 28.11.2019